Auskunft

aus dem Testamentsregister wird nur Notaren bzw. Gerichten erteilt, zu Lebzeiten des Erblassers nur mit dessen vorheriger Zustimmung.

Auslegung

erbrechtlicher Erklärungen hat das Ziel, den Willen des Erblassers zu ermitteln. Umgangssprachliche Formulierungen führen dabei oft zu Missverständnissen und Streit. Daher ist eine notarielle Beratung bei der erbrechtlichen Gestaltung ratsam.

Ausschlagung

Wer nicht Erbe sein will, kann eine Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Die Frist beginnt mit Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Grund der Berufung.

Behindertentestament

Als Behindertentestament wird ein Testament bezeichnet, bei dem einer oder mehrere der Bedachten aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, selbst ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Ausgestaltung des  Testaments dient dann...